Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dun & Bradstreet (Schweiz) AG
Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen
zwischen Dun & Bradstreet (Schweiz) AG (nachfolgend D&B genannt)
und dem Kunden.
1. Grundlage der Geschäftsbeziehung
Ein Vertrag über eine D&B Membership berechtigt den Kunden – nach
Leistung des vereinbarten Entgeldes – zur Inanspruchnahme sämtlicher
von D&B offerierten Dienstleistungen im Bereich Kreditauskünfte (RMS).
Dabei gelangen die jeweils gültigen Tarife und Konditionen sowie diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls weitere, besondere
Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
2. Vertragsdauer und Kündigung
Die D&B Membership und zusätzliche Jahrespauschalen (für z.B. Konkurs-
und Neugründungsliste oder Ampelauskünfte) sowie View & Review
Rechte treten bei Abschluss des Vertrages in Kraft und gelten für
die Dauer eines Jahres. Dieser Vertrag erneuert sich bei Ablauf stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Partei drei Monate
vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich durch eingeschriebenen Brief den
Vertrag kündigt. Vorbehalten bleibt das Rücktrittsrecht der D&B infolge
Zahlungsverzug (Ziff. 3) und gemäss Ziff. 8.
3. Preise, Tarife und Zahlungskonditionen
Wird der Vertrag erneuert oder stimmt die D&B einer weiteren Gültigkeit
von eventuellen Restunits nach einem Jahr zu, so gilt automatisch die
allfällig neue Tarifliste, welche dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung
gestellt wird. Alle von D&B genannten oder in den Tariflisten aufgeführten
Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die von D&B gestellten
Rechnungen sind netto innert dreissig Tagen zahlbar. Ist der Kunde mit
seiner Zahlung im Verzug, treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein.
Darüber hinaus hat D&B beim Verzug des Kunden das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass sie eine
Rückzahlung oder Entschädigungen leisten muss.
4. Vertretungsberechtigung
Für die Leistungserbringung und insbesondere die Abwicklung im Rahmen
einer D&B Membership gelten unabhängig von der handelsregisterlichen
Zeichnungsberechtigung gegenüber D&B alle diejenigen Mitarbeiter
des Kunden als zur Vertretung befugt und ermächtigt, die mit D&B
mündlich, telefonisch oder schriftlich (durch Brief, Fax, oder E-Mail)
kommunizieren. Einschränkungen dieser generellen Vertretungsbefugnis
müssen D&B schriftlich angezeigt werden. Der Kunde trägt das Risiko für
ungenügende Vertretungsberechtigung oder fehlende Legitimation seiner
Mitarbeiter.
5. Kommunikationsmittel und Übermittlungsfehler
D&B ist berechtigt, alle Mitteilungen an den Kunden an die auf dem
Vertrag angeführte Zustelladresse, E-Mail, Telefon- und/oder Faxnummer
zu richten. Änderungen sind D&B vom Kunden rechtzeitig und schriftlich
mitzuteilen. Der Kunde trägt das Risiko für Schäden aus der Benutzung
von Kommunikations- und/oder Transportmitteln einschliesslich Verlust,
Verspätung oder falsche Übermittlung.
6. Gewährleistung
D&B ist bemüht, ihren Datenbestand zu pflegen. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass Daten und Informationen bis zu einem gewissen Masse
Fehler enthalten können. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass
die Informationen für die von ihm verfolgten Zwecke hinreichend bestimmt
sind. Die Lieferung von Daten und damit verbundene Dienstleistungen
werden «wie vorhanden und verfügbar» erbracht. Vorbehältlich
einer ausdrücklichen Erwähnung in dieser Vereinbarung schliesst D&B
jegliche Gewährleistung, insbesondere für Vollständigkeit, Aktualität,
Verwertbarkeit oder Eignung der Daten zu einem bestimmten verfolgten
Zweck aus. D&B garantiert nicht, dass die Dienstleistungen ununterbrochen
oder fehlerfrei zur Verfügung gestellt werden können und übernimmt
ferner keine Garantie oder Verantwortlichkeit für die Verfügbarkeit
der Dienstleistungen, die Qualität oder Ausführung der Dienstleistungen.
D&B ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden, welche aus dem Verhalten
von D&B bei der Zurverfügungstellung, Auflistung, Sammlung, Interpretation,
Berichterstattung oder bei anderen Leistungen entstehen
können.
7. Haftungsausschluss
Die Haftung für fahrlässig erfolgte, fehlerhafte oder unsorgfältige Erbringung
oder Ausführung der Dienstleistungen durch D&B sowie Verlust
oder Zerstörung von übergebenen Akten und Auskünfte in elektronischer
Form wird wegbedungen. Für Schäden, welche aufgrund von Weisungen
des Kunden eintreten, haftet D&B nicht. Die D&B haftet nicht für Schäden,
die Dritte, welche von der D&B zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten
beigezogen werden, in Ausübung ihrer Verrichtungen verursachen. Die
D&B haftet nur für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl dieser Dritten.
Die Haftung der D&B beschränkt sich auf diejenigen Schäden, welche
beim Kunden eintreten. Die Haftung für weitere Schäden, namentlich die
Schadloshaltung Dritter, wird vollumfänglich wegbedungen.
8. Datenschutz und Diskretion
Das zwischen der D&B und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis
kann auch Leistungen von Daten umfassen, die den gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz unterstehen, woraus sich Einschränkungen des Leistungsumfanges ergeben können. Insbesondere Wirtschaftsberichte, Bonitätsauskünfte, amtliche Auskünfte über Betreibungen, Daten über Steuern, Liegenschaften sowie Zahlungserfahrung usw. unterstehen dem Datenschutzgesetze (Art. 13 Abs. 2 DSG) und setzen einen Interessensnachweis (wie schriftliche Bestellung, Offerte oder Vertrag) gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs voraus (Art. 8a SchKG: Nur Personen, die ein Interesse glaubhaft machen können, erhalten Einsicht in Protokolle und Register von Betreibungs- und Konkursämtern oder Auszüge daraus). Der Kunde verpflichtet sich, vor dem Abrufen von Informationen, die einen Interessensnachweis erfordern, einen genügenden Interessensnachweis zu beschaffen resp. bestätigt, über einen genügenden Interessensnachweis zu verfügen und erklärt sich bereit, der D&B jeden Schaden zu ersetzen, der infolge Fehlens eines genügenden Interessensnachweises auf Seiten des
Kunden entsteht. Alle Informationen, Auskünfte und Berichte der D&B
sind ausschliesslich für einen Gebrauch durch den Kunden bestimmt und
streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht
zulässig. Der Auftraggeber ist für jeden Schaden verantwortlich, der aus
einer Nichtbeachtung seiner Diskretionspflicht oder einer unbefugten
Weitergabe entstehen kann. D&B hat das Recht, das Vertragsverhältnis
bei Verletzung dieser Obliegenheit durch den Kunden mit sofortiger
Wirkung zu beenden und muss weder eine Rückzahlung noch eine
Entschädigung leisten.
9. D-U-N-S® Nummern
D-U-N-S® Nummern sind Eigentum von D&B. D&B gewährt dem Kunden
eine nicht ausschliessliche Lizenz an den D-U-N-S® Nummern zu Identifizierungszwecken und zum internen Geschäftsgebrauch. Wo möglich,
wird der Kunde die D-U-N-S® Nummer als solche kennzeichnen und
darauf hinweisen, dass D-U-N-S eine eingetragene Marke von D&B ist.
10. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.
11. Gerichtsstand
Für gerichtliche Auseinandersetzungen werden die für den Hauptsitz der
D&B in Urdorf zuständigen Gerichte vereinbart. D&B steht das Recht zu,
den Kunden bei einem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.

